Wenn du ETFs/Fonds hältst, kennst du das schon: Verkaufst du gewinnbringend Anteile oder erhältst du Dividenden eines ausschüttenden Fonds/ETFs, zieht dir die Bank vom Ertrag oder den erhaltenen Dividenden automatisiert die Steuern ab. Ausgenommen waren in den letzten Jahren die sogenannten „Thesaurierer“, also ETFs/Fonds, die die Erträge automatisch wieder anlegen und nicht auf das Konto auszahlen. Grundsätzlich gilt aber, dass, auch während dein ETF/Fond im Depot liegt, einmal im Jahr eine Steuer anfällt. Grundlage dafür ist die sogenannte Vorabpauschale.
So fällt ab 2024 eine Steuer auf einen fiktiven Ertrag an, wenn der Fondswert im Kalenderjahr davor, also 2023, gestiegen ist. Die Vorabpauschale bildet dabei die Berechnungsgrundlage für die Steuerhöhe. Eigentlich gibt es diese Steuer schon länger, sie ist in den letzten Jahren allerdings aufgrund des allgemeinen Zinsniveaus ausgefallen. Da der Basiszins der Bundesbank für 2023, im Gegensatz zu den Vorjahren, in denen er bei null lag oder sogar negativ war, nun wieder positiv ist, ist die Pauschale ebenfalls zurück. Dein Depotanbieter wird, sofern dieser seinen Sitz in Deutschland hat, diese Steuer im Januar 2024 automatisch einziehen. Der Unterschied liegt darin, dass hier keine Erträge da sind, von denen vor Ausschüttung die Steuer abgezogen werden kann. Sie wird einfach von deinem Verrechnungskonto eingezogen.
Beachte: Die Vorabpauschale selbst ist nicht die von dir zu zahlende Steuer! Sie ist lediglich der Wert, auf den die Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer entfällt. Zudem sind zusätzlich 30% der Vorabpauschale von der Besteuerung ausgenommen, sofern dein ETF/Fond mehrheitlich in Aktien investiert.
Du kannst die Vorabpauschale selbst berechnen, was allerdings recht aufwendig ist. Es finden sich aber im Internet viele gute Rechner für die Vorabpauschale, die dir auch direkt den voraussichtlich vorzuhaltenden Betrag nennen können.
Hat dein ETF in 2023 keinen Gewinn erzielt, dann fällt auch keine Steuer an. Und auch wenn du einen Ausschütter (Dividenden zahlenden ETF) hast, kann es sein, dass du keine Vorab-Steuer zahlen musst. Denn du hast bereits Steuern auf die Dividenden bei der Ausschüttung gezahlt. Sollte dein Verrechnungskonto allerdings nicht ausreichend gedeckt sein, musst du Dispo- oder Überziehungszinsen zahlen oder aber dein Depotanbieter kann nicht abbuchen und meldet das ans Finanzamt. Es sollte also Anfang 2024 ausreichend viel Geld auf diesem verfügbar sein oder der Freistellungsauftrag für 2024 sollte bereits eingerichtet sein. Optimal wäre für beides, dies noch Ende 2023 zu erledigen.
