Auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden sowie Gewinne aus Aktien und Fondsverkäufen fällt die sogenannte Abgeltungssteuer an. Diese führt deine inländische Bank, wenn du nichts weiter tust, direkt an die Finanzbehörden ab, womit deine Steuerschuld „abgegolten“ ist. Die Abgeltungssteuer beträgt derzeit (12/2023) pauschal 25,00% der erzielten Kapitalerträge bzw. Kapitaleinkünfte. Hinzu kommen 5,50% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Als steuerpflichtige Person hast du allerdings die Möglichkeit bei deiner Bank oder deinem Anbieter einen Freistellungsauftrag einzurichten. Damit kannst du deinen Freibetrag (Sparerpauschbetrag) in Anspruch nehmen, der dir jährlich bis zur Höhe von maximal 1000 Euro als Einzelperson und 2000 Euro für gemeinsam Veranlagte gewährt wird. Das bedeutet, dass die Bank dann keine Abgeltungssteuer an die Finanzbehörde abführt, solange deine Kapitalerträge bzw. Kapitaleinkünfte unterhalb des freigestellten Betrags liegen.
Zu beachten ist, dass der Betrag insgesamt gilt und nicht überschritten werden darf. Erhältst du bei mehreren Finanzinstituten Kapitalerträge, solltest du also bei jedem einen Freistellungsauftrag in der passenden Höhe einrichten und dir die Höhe der eingerichteten Freistellungsaufträge notieren, um den Freibetrag von 1000 bzw. 2000 Euro nicht zu überschreiten.
Wenn du vergessen hast deine Freistellungsaufträge zu stellen oder diese zu deinen Ungunsten auf die verschiedenen Finanzinstitute verteilt hast und nun zu viel Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt wurde, ist das kein Beinbruch. Du kannst dir die gezahlte Summe über deine Einkommensteuererklärung zurückholen, indem du die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) ausfüllst.
